Kfz-Versicherung wechseln: Stichtag 30. November
Die meisten Kfz-Versicherungen laufen mit dem Kalenderjahr. Wer wechseln will, muss dann bis zum 30. November kündigen – die Kündigung muss an diesem Tag beim Versicherer angekommen sein. Danach verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr.
Schau in deinen Vertrag: Läuft er nicht mit dem Kalenderjahr, sondern zum Beispiel ab dem Tag der Zulassung, gilt die Frist von einem Monat vor diesem Datum.
Wann du auch nach dem Stichtag wechseln kannst
- Beitragserhöhung: Steigt dein Beitrag, ohne dass sich die Leistung verbessert, hast du ab Zugang der Mitteilung einen Monat Zeit zu kündigen.
- Schadenfall: Nach einem regulierten Schaden können beide Seiten kündigen.
- Fahrzeugwechsel: Für ein neues Auto kannst du dir den Versicherer frei aussuchen.
Schritt für Schritt
- Unterlagen holen: aktuelle Beitragsrechnung, Schadenfreiheitsklasse, Fahrzeugschein, jährliche Fahrleistung.
- Gleiches mit Gleichem vergleichen: dieselbe Deckung (Haftpflicht, Teilkasko oder Vollkasko), dieselbe Selbstbeteiligung, derselbe Fahrerkreis.
- Erst die Zusage, dann kündigen: Kündige den alten Vertrag erst, wenn der neue Versicherer den Antrag angenommen hat.
- Schriftlich kündigen und eine Bestätigung verlangen. Die Zulassungsstelle informiert der neue Versicherer.
Stellschrauben, die den Beitrag senken
- Fahrerkreis: Je weniger Personen fahren dürfen, desto günstiger – besonders ohne junge Fahrer.
- Kilometer: Gib die tatsächliche Fahrleistung an. Zu hoch kostet Geld, zu niedrig kann im Schadenfall Ärger machen.
- Selbstbeteiligung in der Kasko senkt den Beitrag spürbar.
- Werkstattbindung: Der Versicherer bestimmt die Werkstatt, dafür wird es günstiger.
- Jährlich zahlen statt monatlich.
- Vollkasko prüfen: Bei älteren Autos reicht oft Teilkasko oder nur Haftpflicht. Entscheidend ist, was das Auto noch wert ist.
Nicht nur auf den Preis schauen: Wichtig sind eine hohe Deckungssumme in der Haftpflicht, der Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit und eine erweiterte Wildschadenklausel.
Häufige Fragen
Bis wann muss ich die Kfz-Versicherung kündigen?
Bei Verträgen, die mit dem Kalenderjahr laufen, muss die Kündigung bis zum 30. November beim Versicherer eingegangen sein. Läuft der Vertrag zu einem anderen Datum, gilt ein Monat vor Ablauf.
Verliere ich beim Wechsel meine Schadenfreiheitsklasse?
Nein. Die schadenfreien Jahre nimmst du zum neuen Versicherer mit; er fragt sie beim bisherigen Versicherer ab.
Kann ich wechseln, wenn der Beitrag erhöht wird?
Ja. Erhöht der Versicherer den Beitrag, ohne die Leistung zu verbessern, kannst du innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung kündigen.